Die Bundesarbeitsgemeinschaft Fort- und Weiterbildung in der Diakonie (BAG FWD) ist ein bundesweites Netzwerk evangelischer Anbieter der Fort- und Weiterbildung. Ihr Anliegen ist, zur Profilierung, Förderung, Entwicklung und Sicherung diakonischer Fort- und Weiterbildung und deren Rahmenbedingungen beizutragen. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem der Austausch und die Reflexion zu Entwicklungen und Perspektiven in der Fort- und Weiterbildung; Meinungsbildung und Empfehlungen in fach- und bildungspolitischen Fragen; Unterstützung, Begleitung und fachpolitische Vertretung in der Diakonie Deutschland und die Darstellung gemeinsamer Interessen in der Öffentlichkeit.
In diesem Sinne positioniert sich die BAG FWD zur Situation der Fort- und Weiterbildungsanbieter in Zeiten der COVID-19-Pandemie anlässlich der Bundestagwahl 2021.
Fort- und Weiterbildungsanbieter sind systemrelevant.
Die Bereiche, in die der non-formale Bildungsbereich hineinwirkt, sind vielfältig. Zu ihnen gehören neben der beruflichen Bildung im Sozial- und Gesundheitswesen, Teilhabe unterstützende und beratende Arbeitsfelder wie Familien-, Schuldner- und Suchtberatung oder Unterstützungsangebote wie Sterbe- und Trauerbegleitung. Die Fort- und Weiterbildung von Fach- und Führungskräften zielt darüber hinaus auf die Befähigung zur kompetenzorientierten Personalentwicklung, Personalbindung und Organisationsentwicklung. Systemrelevanz besteht überall dort, wo es um die Vermittlung von Kompetenzen in der COVID-19-Pandemie und darüber hinaus geht. Fort- und Weiterbildung kann hier Orientierung bieten sowie Beratung, Kompetenzaufbau und Unterstützung leisten, die von den Fach- und Führungskräften dringend benötigt werden.
Die nächste Bundesregierung muss
- die Themen und Belange der Fort- und Weiterbildung für die Sozial-, Bildungs- und Gesundheitsberufe in den Gremien der Bundesregierung berücksichtigen und Expert*innen der Beruflichen Bildung und Qualifizierung des Sozial-, Bildungs- und Gesundheitswesen in ihre Gremien berufen.
- Bildungseinrichtungen der Fort- und Weiterbildung ausdrücklich bei der Ausgestaltung von finanziellen Unterstützungsleistungen berücksichtigen.
- die in den einzelnen Verordnungen der Bundesländer bisher übliche Unterscheidung zwischen „staatlich geregelten Weiterbildungen“ und „berufsverbandlich geregelten Weiterbildungen“ streichen. Denn die „staatlich geregelten Weiterbildungen“ werden gegenüber den „berufsverbandlich geregelten Weiterbildungen“ bevorzugt. Diese Kategorisierung verbunden mit ihrer Durchführungserlaubnis ist zu überprüfen, da in vielen therapeutischen, medizinischen und pflegerischen Bereichen die Regelungen mit den Krankenkassen oder kassenärztlichen Vereinigungen über die Berufsverbände und nicht über die staatlichen Einrichtungen erfolgen.
- standardisierte und zukünftig nachhaltige Ausnahmeregelungen für Fortbildungen, in denen physischer Kontakt der Teilnehmer*innen miteinander oder mit Patient*innen erforderlich ist, beschließen.
- dazu beitragen, dass zertifizierende Organisationen ihre Vorgaben den Bedingungen von Online-Fortbildungsformaten anpassen; das betrifft sowohl Vorgaben zu Übungsphasen als auch zu Stundenumfängen.
In und nach der Corona-Krise sichern und gestalten Fort- und Weiterbildungsangebote soziale Teilhabe und die gesellschaftliche Infrastruktur.
Durch die Angebote der Fort- und Weiterbildung werden Kompetenzen vermittelt und von den Teilnehmenden entwickelt, die a) mit Blick auf die Beschäftigung gefordert und b) mit Blick auf die individuelle persönliche Entwicklung notwendig sind. Mit Hilfe von Fort- und Weiterbildung lassen sich sowohl berufliche Kompetenzen stetig auf dem geforderten fachlichen Stand halten, als auch weitere Fähigkeiten und Fertigkeiten erwerben, die der persönlichen Entfaltung der Teilnehmenden förderlich sind. Das entspricht dem Konzept Lebensbegleitendes Lernen, steigert das Bildungspotenzial sowie die Zufriedenheit und trägt sowohl zum Erhalt von Arbeitsplätzen als auch zur wirtschaftlichen Stärkung von Unternehmen bei.
Die nächste Bundesregierung muss
- finanzielle Unterstützungspakete im Sinne eines „DigitalPakt Fort- und Weiterbildung“ auflegen. Denn für die Fort- und Weiterbildungseinrichtungen zeigt sich eine besonders weitreichende finanzielle Problematik, da sie keine Bildungsinstitutionen sind wie berufsbildende Schulen, Fachschulen oder Hochschulen für angewandte Wissenschaften, die über das Privatschulrecht oder den Hochschulpakt anteilig über die Länder gefördert werden.
- die Netzqualität in ländlichen Regionen verbessern.
- gerade auch für ausgebildetes Personal Fort- und Weiterbildungsangebote fördern.
- verbindliche Rahmenvereinbarungen schaffen, damit die Angebote der Fort- und Weiterbildung, die sich nicht mit Hygiene- und Abstandsregelungen durchführen lassen, mit einer Vorlaufzeit wieder anlaufen können und darüber hinaus neues Personal gefunden werden kann, gerade auch für die neuen Digitalisierungsaufgaben. Auf Grund der pandemiebedingten Einschränkungen verzögern sich Bewerbungsverfahren und -verhandlungen.
Trägerinfrastruktur von Fort- und Weiterbildungsanbietern sichern und stärken.
In der Regel sind die Bildungseinrichtungen der Fort- und Weiterbildung nicht auf Grund von Leistungsvereinbarungen, nicht durch freie Mittel oder durch weitere Fördermittel durchfinanziert. Sie sind existenziell auf die Beiträge der Teilnehmenden, Tagungshäuser zudem auch auf Einnahmen aus Vermietung ihrer Veranstaltungsräume und ggf. auf Erlöse aus Übernachtung und Verpflegung angewiesen, um die laufenden Personal- und Betriebskosten zu decken. Durch die pandemiebedingten Schließungserlasse entfallen mit sofortiger Wirkung alle Einnahmen. Wesentliche fixe Aufwandspositionen wie Personal, Mieten, Instandhaltungen laufen indes weiter; wodurch sich nicht nur die Lage der Bildungseinrichtung, sondern oft auch die des ganzen Trägers verschlechtert. Andererseits sind nicht wenige Bildungsträger juristisch selbstständig und auf Grund der geringen Betriebsgröße besonders gefährdet. Da viele Einrichtungen und Tagungshäuser als wirtschaftliche Geschäftsbetriebe geführt werden, sind sie unter den Vorgaben des Gemeinnützigkeitsrechts in besonderer Weise darauf angewiesen, keine Verluste zu machen. Darüber hinaus dürfen sie keine nennenswerten Rücklagen bilden. Damit sind diese Einrichtungen unmittelbar insolvenzgefährdet.
Die nächste Bundesregierung muss
- unbürokratische Zuwendungen für nicht leistungsrechtlich anerkannte Bildungsträger auflegen.
- die fortlaufende Finanzierung durch Betriebskostenzuschüsse für Einrichtungen, die existenziell auf die Beiträge der Teilnehmenden, Tagungshäuser auf Einnahmen aus Vermietung ihrer Veranstaltungsräume und ggf. auf Erlöse aus Übernachtung und Verpflegung angewiesen sind, sicherstellen, um die laufenden Personal- und Betriebskosten zu decken.
- dafür Sorge tragen, dass Fördermittel-/Zuwendungsgeber Fortbildungsmaßahmen auch finanzieren, wenn Präsenzveranstaltungen in Online-Formate umgewandelt werden.
- dafür Regelungen treffen, dass bei der Verwendung von öffentlichen Mitteln in Projektstrukturen (z.B. ESF, Bundes- und Landesmittel) Änderungen der Zeitpläne in den Zuwendungsbescheiden unkompliziert und der Situation angemessen möglich sind.
- zusätzliche Belastungen der Träger durch erhöhte Verwaltung oder gar Zurückzahlung von Geldern vermeiden, da sie die Einrichtungen in zusätzliche Schwierigkeiten bringen.
Fort- und Weiterbildungsbereich krisenfest gestalten und weiterentwickeln.
Viele der Bildungseinrichtungen haben sich in sehr kurzer Zeit auf den Weg gemacht, die Chancen digitaler Angebote vermehrt zu nutzen. Das Knowhow beim Onlinelernen und die technische Ausstattung der Bildungsträger für digitales Lernen sind nicht homogen und entsprechen in vielen Fällen nicht dem aktuellen Standard. Ein Grund dafür sind die massiven Kosten für Soft- und Hardware, die sich aus den pandemiegebeutelten bisherigen Finanzierungsstrukturen nur sehr schwer erwirtschaften lassen. So gibt es im Bereich der schulischen Bildung einen „DigitalPakt Schule“, den es für den Bereich der beruflichen Bildung nicht gibt. Diesen Nachteil können die meisten Institutionen nur schwer ausgleichen.
Die nächste Bundesregierung muss
eine finanzielle Unterstützung der Fort- und Weiterbildungsanbieter sicherstellen. In diesem Zusammenhang sind Lösungen für die folgenden Probleme notwendig:
- zusätzliche Lizenzen für Online-Formate,
- Beratung, Schulung, Coaching zum digitalen Lernen,
- Einarbeitung von Lehrpersonal und Lehrbeauftragten in die digitale Wissensvermittlung und Lernbegleitung,
- Neuorganisation der inhaltlichen Ausrichtung der Angebote, da sich nicht alle Inhalte gleichermaßen für digitales Lernen eignen,
- digitale Gestaltung von Workshops und Fort- und Weiterbildungen,
- Klärung rechtlicher Fragen in Bezug auf digital abgenommene Prüfungen oder Zertifikatsvergaben, wenn Teilnehmende nicht anreisen können oder dürfen,
- zusätzliche asynchrone Angebote für Teilnehmende bspw. aus der Pflege, die verstärkt beruflich eingebunden sein werden.
Bundesarbeitsgemeinschaft Fort- und Weiterbildung in der Diakonie (BAG FWD)
Dr. Annett Herrmann, Stabsstelle Berufliche Bildung und Qualifizierung in Sozialen Berufen, Vorstandsbereich Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, Berlin und Vorsitzende BAG FWD
Jochen Biller, DIAKOVERE gGmbH Akademie, Hannover und Vorstand BAG FWD
Karen Götz, Studienleitung, Paul Gerhardt Diakonie-Akademie in Lutherstadt Wittenberg und Vorstand BAG FWD
Christian Foltz, Leitung Personalmanagement Ressort Personalplanung bei Stiftung Eben-Ezer, Lemgo und Vorstand BAG FWD
Prof. Dr. Petra Völkel, Professur an der Evangelischen Hochschule Berlin, Berlin und Vorstand BAG FWD