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Mitgliederversammlung und Fachtagung in 2024

Die nächste Mitgliederversammlung und Fachtagung findet statt vom 13.-14.5.2024 in Berlin statt.

Das Programm der beiden Tage steht hier zum Download bereit.

Die Online-Anmeldung ist hier möglich.

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Anmeldung zur Mitgliederversammlung und zur Fachtagung der BAG FWD vom 19. – 20.6.2023

Die Anmeldung zur Mitgliederversammlung und zur Fachtagung kann online hier vorgenommen werden.

Programm als PDF zum Download.
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Kongress der Diakonie Deutschland #OhneUnsGehtNichts

Einladung und Programm als PDF zum Download.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Fort- und Weiterbildung in der Diakonie (BAG FWD) wirkt aktiv auf dem Kongress der Diakonie Deutschland mit. Titel des Kongresses ist „#OhneUnsGehtNichts – WEICHEN STELLEN FÜR EINE ZUKUNFTSFÄHIGE FACH- UND ARBEITSKRÄFTESTRATEGIE in der DIAKONIE“.

Der Kongress findet vom 2.-3.5.2023 in Berlin statt.

Am ersten Tag des Kongresses richtet die BAG FWD einen Workshop aus zum Thema: „Mit Fort- und Weiterbildung immer auf der Höhe der Zeit bleiben: Bildungs- und Berufsbiographien gestalten.“

Worum geht es im Workshop der BAG FWD?

Fort- und Weiterbildungen sind maßgeblich für die Personalentwicklung und Personalbindung. In diesem Workshop werden Best Practice-Beispiele vorgestellt, die zeigen, wie vielfältig Fort- und Weiterbildungen bei der Gestaltung von Berufs- und Bildungsbiographien wirken. Wir stellen ein Beispiel aus dem Bereich der Hebammenqualifizierung vor, welches sich auf die Gewinnung von ausländischen Fachkräften fokussiert. Daran anschließend folgt ein Personalentwicklungskonzept, das den Weg von den Freiwilligen Diensten bis hin zur Leitungskraft begleitet und unterstützt. Im dritten Teil des Workshops wollen wir mit Ihnen verschiedene Facetten der unternehmerischen Personalentwicklung diskutieren. Ziel ist es, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen und uns mit Ihnen zu vernetzen. 

Melden Sie sich zum Kongress der Diakonie Deutschland an und kommen Sie in unseren Workshop. Spannend wird es allemal.

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Erste Einschätzungen der Diakonie Deutschland zum Koalitionsvertrag 2021-2025 „Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“

Die Diakonie Deutschland bewertet den Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP als ein deutliches Signal und ambitionierten Schritt hin zur notwendigen sozial-ökologischen Transformation unserer Gesellschaft. „Mehr Fortschritt wagen“, muss beides umfassen: mutige Impulse für die Modernisierung unseres Landes und eine gesellschaftliche Verständigung über die Neuorientierung des Fortschritts.  

Zum Themenspektrum Berufliche Bildung und Fachkräftesicherung

Hinsichtlich der Sozial-, Bildungs- und Gesundheitsberufe begrüßen wir, dass die Fachkräftestrategie und die Nationale Weiterbildungsstrategie weiterentwickelt werden und Arbeitsbedingungen gerade in sogenannten Mangelberufen attraktiver werden sollen. Es wird im Koalitionsvertrag jedoch nicht deutlich, dass die Bildungswege sozialer Berufe und die damit verbundenen Besonderheiten – im Vergleich zum produzierenden oder kaufmännischen Bereich – Beachtung finden und ihrer bisherigen Marginalisierung entgegengewirkt wird. 

Der Mangel an qualifizierten Fachkräften trifft auch die Sozial-, Bildungs- und Gesundheitsberufe. Wir begrüßen die Bestrebungen hinsichtlich der Arbeitsmarkt-, Gleichstellungs- und Familienpolitik, die angestrebten Maßnahmen des Gestaltens von Bildungs- und Berufsbiographien bis zum Rentenalter, den formulierten „Schub für berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung“, die Erleichterung Arbeitskräfte aus dem Ausland anzuwerben und den geplanten Abbau der Hürden bei der Anerkennung von Bildungs- und Berufsabschlüssen aus dem Ausland, als auch die Bemühungen um attraktivere Arbeitsbedingungen. Die entsprechenden Politikvorhaben der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung dürfen sich nicht nur auf die Bereiche, die durch das Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder die Handwerksordnung (HwO) erfasst werden, beziehen. Die sozialen Berufe, mit Ausnahmen der Hauswirtschaft, sind nicht im dualen 

Berufsbildungssystem organisiert. Es sind Spezifizierungen zur Fachkräftesicherung für die Sozialwirtschaft und ein Fokus auch für die Berufliche Bildung und Qualifizierung sozialer Berufe notwendig.

Die Diakonie Deutschland begrüßt die Stärkung und Modernisierung berufsbildender Schulen. Wichtig ist, dass bei sozialen Ausbildungswegen Berufsfachschulen und Fachschulen gleichermaßen eine Rolle spielen, da sonst Gesetze (wie bspw. AFBG) und Förderprogramme zu kurz oder gar nicht greifen (wie bspw. Förderprogramme zur dualen Ausbildung).

Der Fokus auf die betriebliche Ausbildung trifft nicht die Ausbildungslogik der sozialen Berufe. Die betonte „enge Absprache mit den Sozialpartnern“ wären für die sozialen Berufe ebenfalls wünschenswert. Die Diakonie als Arbeitgeberin hat kein Mitspracherecht bei der curricularen Ausgestaltung von Ausbildungsmodalitäten. Das ist bei den betrieblichen und kaufmännischen Berufen anders. Die sozialen Berufe sollten bei der „Exzellenzinitiative Berufliche Bildung“, bei „InnoVet“ und bei den „Begabtenförderungswerken des Bundes für die berufliche Bildung“ berücksichtigt werden. Das Startchancen-Programm sollte auch für Jugendliche und junge Erwachsene greifen, die an Berufsfachschulen lernen. 

Hinsichtlich der Fort- und Weiterbildung bedarf es konkreter politischer Maßnahmen, um die Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung für den sozialen Bereich zu verbessern. Zudem fordern wir für die Fort- und Weiterbildungsanbieter, die gemeinnützig tätig sind, ebenfalls einen Digitalpakt, wie er für die Schulen aufgelegt wurde. Ein Bildungsgipfel sollte sich mit der Beruflichen Bildung und Qualifizierung sozialer Berufe befassen! 

Wir begrüßen die Hervorhebung der Pflegekräfte und der staatlich anerkannten Erzieherberufe im Koalitionsvertrag. In der Pflege und in der Kinder- und Jugendhilfe brauchen wir gut ausgebildete Fachkräfte in multiprofessionellen Teams. Die Harmonisierung und bundeseinheitlichen Berufsgesetze für Assistenz- und Fachkräfte im Pflegebereich begrüßen wir. Ebenso die curriculare Überarbeitung hinsichtlich der Vermittlung digitaler Kompetenzen. Es muss ermöglicht werden, das Bildungs- und Berufsbiographien in der Pflege transparent über die Orientierungsqualifizierungen hin zu Assistenzkräften hin zu Fachkräften hin zu spezialisierten Fach- und Leitungskräften aufeinander aufbauen, gemäß der bildungspolitischen Makroziele Durchlässigkeit, Transparenz, Mobilität und des Ausbaus der Beschäftigungsfähigkeit. 

Der Fachkräftemangel in der Kinder- und Jugendhilfe ist gravierend, teilweise müssen Einrichtungen ihren Betrieb deshalb einschränken. Insofern begrüßt die Diakonie Deutschland ausdrücklich, dass gemeinsam mit den Ländern und allen relevanten Akteuren eine Gesamtstrategie entwickelt werden soll, um den Fachkräftebedarf für Erziehungsberufe zu sichern und dabei einen bundeseinheitlichen Rahmen für die Ausbildung anzustreben. Allerdings sollte der bundeseinheitliche Ausbildungsrahmen die Qualität der fachschulischen Ausbildung beibehalten und sicherstellen, dass der Kompetenzerwerb auf Qualifikationsniveau 6 des DQR beibehalten wird. Zudem wäre eine sozialpartnerschaftliche Beteiligung, gerade auch mit Blick auf die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege in diesem Zusammenhang äußerst sinnvoll. Die Vergütung der Ausbildung,

die generell schulgeldfrei sein soll, ist ein wichtiger Schritt, allerdings müssen dann die Schulen in privater Trägerschaft zu 100% refinanziert werden, wie die staatlichen Schulen. Denn die Fachschulen in privater Trägerschaft leisten einen enormen Beitrag zur Fachkraftausbildung. Auch sollte der Weg in den Beruf attraktiver und auch für Quereinsteiger ermöglicht werden. Die Vereinfachung und Beschleunigung der Anerkennung informell, non-formal oder im Ausland erworbener Kompetenzen sollte mit Blick auf eine individuelle Kompetenzbilanzierung hilfreich sein. Nicht nur in der Kindertagesbetreuung, sondern auch in weiteren Feldern der Kinder- und Jugendhilfe wie bspw. der (stationären) Hilfen zur Erziehung muss für attraktive Arbeitsbedingungen, praxisintegrierte Ausbildungen, horizontale und vertikale Karrierewege, hochwertige horizontale wie vertikale Fortbildungsmaßnahmen und erleichterte Quereinstiege gesorgt werden.

Lesen Sie die gesamte Kommentierung hier.

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Positionspapier der Bundesarbeitsgemeinschaft Fort- und Weiterbildung in der Diakonie zur Bundestagswahl 2021

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Fort- und Weiterbildung in der Diakonie (BAG FWD) ist ein bundesweites Netzwerk evangelischer Anbieter der Fort- und Weiterbildung. Ihr Anliegen ist, zur Profilierung, Förderung, Entwicklung und Sicherung diakonischer Fort- und Weiterbildung und deren Rahmenbedingungen beizutragen. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem der Austausch und die Reflexion zu Entwicklungen und Perspektiven in der Fort- und Weiterbildung; Meinungsbildung und Empfehlungen in fach- und bildungspolitischen Fragen; Unterstützung, Begleitung und fachpolitische Vertretung in der Diakonie Deutschland und die Darstellung gemeinsamer Interessen in der Öffentlichkeit.

Positionspapier als PDF zum Download.

In diesem Sinne positioniert sich die BAG FWD zur Situation der Fort- und Weiterbildungsanbieter in Zeiten der COVID-19-Pandemie anlässlich der Bundestagwahl 2021.

Fort- und Weiterbildungsanbieter sind systemrelevant.

Die Bereiche, in die der non-formale Bildungsbereich hineinwirkt, sind vielfältig. Zu ihnen gehören neben der beruflichen Bildung im Sozial- und Gesundheitswesen, Teilhabe unterstützende und beratende Arbeitsfelder wie Familien-, Schuldner- und Suchtberatung oder Unterstützungsangebote wie Sterbe- und Trauerbegleitung. Die Fort- und Weiterbildung von Fach- und Führungskräften zielt darüber hinaus auf die Befähigung zur kompetenzorientierten Personalentwicklung, Personalbindung und Organisationsentwicklung. Systemrelevanz besteht überall dort, wo es um die Vermittlung von Kompetenzen in der COVID-19-Pandemie und darüber hinaus geht. Fort- und Weiterbildung kann hier Orientierung bieten sowie Beratung, Kompetenzaufbau und Unterstützung leisten, die von den Fach- und Führungskräften dringend benötigt werden.

Die nächste Bundesregierung muss

  • die Themen und Belange der Fort- und Weiterbildung für die Sozial-, Bildungs- und Gesundheitsberufe in den Gremien der Bundesregierung berücksichtigen und Expert*innen der Beruflichen Bildung und Qualifizierung des Sozial-, Bildungs- und Gesundheitswesen in ihre Gremien berufen.
  • Bildungseinrichtungen der Fort- und Weiterbildung ausdrücklich bei der Ausgestaltung von finanziellen Unterstützungsleistungen berücksichtigen.
  • die in den einzelnen Verordnungen der Bundesländer bisher übliche Unterscheidung zwischen „staatlich geregelten Weiterbildungen“ und „berufsverbandlich geregelten Weiterbildungen“ streichen. Denn die „staatlich geregelten Weiterbildungen“ werden gegenüber den „berufsverbandlich geregelten Weiterbildungen“ bevorzugt. Diese Kategorisierung verbunden mit ihrer Durchführungserlaubnis ist zu überprüfen, da in vielen therapeutischen, medizinischen und pflegerischen Bereichen die Regelungen mit den Krankenkassen oder kassenärztlichen Vereinigungen über die Berufsverbände und nicht über die staatlichen Einrichtungen erfolgen.
  • standardisierte und zukünftig nachhaltige Ausnahmeregelungen für Fortbildungen, in denen physischer Kontakt der Teilnehmer*innen miteinander oder mit Patient*innen erforderlich ist, beschließen.
  • dazu beitragen, dass zertifizierende Organisationen ihre Vorgaben den Bedingungen von Online-Fortbildungsformaten anpassen; das betrifft sowohl Vorgaben zu Übungsphasen als auch zu Stundenumfängen.

In und nach der Corona-Krise sichern und gestalten Fort- und Weiterbildungsangebote soziale Teilhabe und die gesellschaftliche Infrastruktur.

Durch die Angebote der Fort- und Weiterbildung werden Kompetenzen vermittelt und von den Teilnehmenden entwickelt, die a) mit Blick auf die Beschäftigung gefordert und b) mit Blick auf die individuelle persönliche Entwicklung notwendig sind. Mit Hilfe von Fort- und Weiterbildung lassen sich sowohl berufliche Kompetenzen stetig auf dem geforderten fachlichen Stand halten, als auch weitere Fähigkeiten und Fertigkeiten erwerben, die der persönlichen Entfaltung der Teilnehmenden förderlich sind. Das entspricht dem Konzept Lebensbegleitendes Lernen, steigert das Bildungspotenzial sowie die Zufriedenheit und trägt sowohl zum Erhalt von Arbeitsplätzen als auch zur wirtschaftlichen Stärkung von Unternehmen bei.

Die nächste Bundesregierung muss

  • finanzielle Unterstützungspakete im Sinne eines „DigitalPakt Fort- und Weiterbildung“ auflegen. Denn für die Fort- und Weiterbildungseinrichtungen zeigt sich eine besonders weitreichende finanzielle Problematik, da sie keine Bildungsinstitutionen sind wie berufsbildende Schulen, Fachschulen oder Hochschulen für angewandte Wissenschaften, die über das Privatschulrecht oder den Hochschulpakt anteilig über die Länder gefördert werden.
  • die Netzqualität in ländlichen Regionen verbessern.
  • gerade auch für ausgebildetes Personal Fort- und Weiterbildungsangebote fördern.
  • verbindliche Rahmenvereinbarungen schaffen, damit die Angebote der Fort- und Weiterbildung, die sich nicht mit Hygiene- und Abstandsregelungen durchführen lassen, mit einer Vorlaufzeit wieder anlaufen können und darüber hinaus neues Personal gefunden werden kann, gerade auch für die neuen Digitalisierungsaufgaben. Auf Grund der pandemiebedingten Einschränkungen verzögern sich Bewerbungsverfahren und -verhandlungen.

Trägerinfrastruktur von Fort- und Weiterbildungsanbietern sichern und stärken.

In der Regel sind die Bildungseinrichtungen der Fort- und Weiterbildung nicht auf Grund von Leistungsvereinbarungen, nicht durch freie Mittel oder durch weitere Fördermittel durchfinanziert. Sie sind existenziell auf die Beiträge der Teilnehmenden, Tagungshäuser zudem auch auf Einnahmen aus Vermietung ihrer Veranstaltungsräume und ggf. auf Erlöse aus Übernachtung und Verpflegung angewiesen, um die laufenden Personal- und Betriebskosten zu decken. Durch die pandemiebedingten Schließungserlasse entfallen mit sofortiger Wirkung alle Einnahmen. Wesentliche fixe Aufwandspositionen wie Personal, Mieten, Instandhaltungen laufen indes weiter; wodurch sich nicht nur die Lage der Bildungseinrichtung, sondern oft auch die des ganzen Trägers verschlechtert. Andererseits sind nicht wenige Bildungsträger juristisch selbstständig und auf Grund der geringen Betriebsgröße besonders gefährdet. Da viele Einrichtungen und Tagungshäuser als wirtschaftliche Geschäftsbetriebe geführt werden, sind sie unter den Vorgaben des Gemeinnützigkeitsrechts in besonderer Weise darauf angewiesen, keine Verluste zu machen. Darüber hinaus dürfen sie keine nennenswerten Rücklagen bilden. Damit sind diese Einrichtungen unmittelbar insolvenzgefährdet.

Die nächste Bundesregierung muss

  • unbürokratische Zuwendungen für nicht leistungsrechtlich anerkannte Bildungsträger auflegen.
  • die fortlaufende Finanzierung durch Betriebskostenzuschüsse für Einrichtungen, die existenziell auf die Beiträge der Teilnehmenden, Tagungshäuser auf Einnahmen aus Vermietung ihrer Veranstaltungsräume und ggf. auf Erlöse aus Übernachtung und Verpflegung angewiesen sind, sicherstellen, um die laufenden Personal- und Betriebskosten zu decken.
  • dafür Sorge tragen, dass Fördermittel-/Zuwendungsgeber Fortbildungsmaßahmen auch finanzieren, wenn Präsenzveranstaltungen in Online-Formate umgewandelt werden.
  • dafür Regelungen treffen, dass bei der Verwendung von öffentlichen Mitteln in Projektstrukturen (z.B. ESF, Bundes- und Landesmittel) Änderungen der Zeitpläne in den Zuwendungsbescheiden unkompliziert und der Situation angemessen möglich sind.
  • zusätzliche Belastungen der Träger durch erhöhte Verwaltung oder gar Zurückzahlung von Geldern vermeiden, da sie die Einrichtungen in zusätzliche Schwierigkeiten bringen.

Fort- und Weiterbildungsbereich krisenfest gestalten und weiterentwickeln.

Viele der Bildungseinrichtungen haben sich in sehr kurzer Zeit auf den Weg gemacht, die Chancen digitaler Angebote vermehrt zu nutzen. Das Knowhow beim Onlinelernen und die technische Ausstattung der Bildungsträger für digitales Lernen sind nicht homogen und entsprechen in vielen Fällen nicht dem aktuellen Standard. Ein Grund dafür sind die massiven Kosten für Soft- und Hardware, die sich aus den pandemiegebeutelten bisherigen Finanzierungsstrukturen nur sehr schwer erwirtschaften lassen. So gibt es im Bereich der schulischen Bildung einen „DigitalPakt Schule“, den es für den Bereich der beruflichen Bildung nicht gibt. Diesen Nachteil können die meisten Institutionen nur schwer ausgleichen.

Die nächste Bundesregierung muss

eine finanzielle Unterstützung der Fort- und Weiterbildungsanbieter sicherstellen. In diesem Zusammenhang sind Lösungen für die folgenden Probleme notwendig:

  • zusätzliche Lizenzen für Online-Formate,
  • Beratung, Schulung, Coaching zum digitalen Lernen,
  • Einarbeitung von Lehrpersonal und Lehrbeauftragten in die digitale Wissensvermittlung und Lernbegleitung,
  • Neuorganisation der inhaltlichen Ausrichtung der Angebote, da sich nicht alle Inhalte gleichermaßen für digitales Lernen eignen,
  • digitale Gestaltung von Workshops und Fort- und Weiterbildungen,
  • Klärung rechtlicher Fragen in Bezug auf digital abgenommene Prüfungen oder Zertifikatsvergaben, wenn Teilnehmende nicht anreisen können oder dürfen,
  • zusätzliche asynchrone Angebote für Teilnehmende bspw. aus der Pflege, die verstärkt beruflich eingebunden sein werden.

Bundesarbeitsgemeinschaft Fort- und Weiterbildung in der Diakonie (BAG FWD)

Dr. Annett Herrmann, Stabsstelle Berufliche Bildung und Qualifizierung in Sozialen Berufen, Vorstandsbereich Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, Berlin und Vorsitzende BAG FWD

Jochen Biller, DIAKOVERE gGmbH Akademie, Hannover und Vorstand BAG FWD

Karen Götz, Studienleitung, Paul Gerhardt Diakonie-Akademie in Lutherstadt Wittenberg und Vorstand BAG FWD

Christian Foltz, Leitung Personalmanagement Ressort Personalplanung bei Stiftung Eben-Ezer, Lemgo und Vorstand BAG FWD

Prof. Dr. Petra Völkel, Professur an der Evangelischen Hochschule Berlin, Berlin und Vorstand BAG FWD

Positionspapier als PDF zum Download.
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Lebensbegleitendes Lernen – Unverzichtbar für Care-Berufe

Donnerstag, 8. Juni 2021
18:00 bis 19:30 Uhr
Online-Veranstaltung

Flyer als PDF zum Download.

Das Thema:
Lebensbegleitendes Lernen ist unverzichtbar für alle Care-Berufe. Dabei ist insbesondere der non-formale Bildungsbereich gefordert, Fort- und Weiterbildungsangebote so aufzustellen, dass Qualifizierungsangebote die Care-Berufe in ihren verschiedenen Arbeitsfeldern unterstützen und weiterentwickeln.

Gerade die Gestaltung der eigenen Bildungs- und Berufsbiographie durch Qualifizierungen ist für Mitarbeitende der Sozialwirtschaft ein Erfordernis, um professional agieren zu können und in einem Unternehmen zu verbleiben. Non-formale Bildung ist kein „nice to have“, sondern ein Qualitätsmerkmal, Innovationsfaktor und zugleich ein Erfolgsgarant für die Unternehmen der Sozialwirtschaft.

Wir wollen auf unserer Podiumsdiskussion folgenden Fragestellungen nachgehen: Was muss Fort- und Weiterbildung leisten, um Bildungsangebote hinsichtlich der Professionalität und mit Blick auf den Kompetenzerwerb zukunftsfähig zu halten. Was benötigen Unternehmen der Sozialwirtschaft für
ihre Personalentwicklung von den Fort- und Weiterbildungsanbietenden? Und was ist aus Sicht der Fort- und Weiterbildungsanbieter relevant für Bildungsprozesse? Wie lassen sich Kooperationen und Bildungsbündnisse initiieren? Und was gehört zu einer zukunftsfähigen sozialinnovativen Fort- und Weiterbildung?

Wir freuen uns auf ein interessantes Gespräch mit:

Prof. Dr. Kirsten Fuchs-Rechlin
Projektleitung Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF), München
Dr. Annett Herrmann
Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft Fort- und Weiterbildung in der Diakonie, Berlin
Jürgen Hollstein
Geschäftsführer Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung, Bonn
Prof. Dr. Michael Komorek
Evangelische Hochschule Berlin (EHB), Prorektor der EHB, Professur für Inklusion, Berlin
Katharina Krall
Arbeitsbereich Innovative Weiterbildung, Durchlässigkeit, Modellversuche im Bundesinstitut für Berufsbildung, Bonn
Sascha Rex
Leiter Stabsstelle Grundsatz und Verbandsentwicklung, Deutscher Volkshochschul-Verband e.V. und Mitglied im Rat der Weiterbildung, Bonn
Pfarrer Dr. Werner Weinholt
Leitender Theologe der Johannesstift Diakonie, Vorstand Paul Gerhardt Stiftung, Lutherstadt Wittenberg
Moderation: Prof. Dr. Petra Völkel
Evangelische Hochschule Berlin und Vorstandsmitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft Fort- und Weiterbildung in der Diakonie

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TAKE CARE! ZUR ATTRAKTIVITÄT SOZIALER BERUFE

Vom 7. bis 13. Juni 2021 findet die bundesweite Aktionswoche „Take care! Zur Attraktivität sozialer Berufe“ statt. In dieser Juni-Woche – und auch um diese Woche herum bis zum Jahresende 2021 – sind alle Unternehmen, Einrichtungen und Institutionen zum Mitmachen eingeladen, die die Relevanz und Attraktivität der sozialen Berufe stärken wollen. 
Im Mittelpunkt steht die Bedeutung der Sozial-, Bildungs- und Gesundheitsberufe, auch mit Blick auf ihre Systemrelevanz und Professionalität. Leider werden diese Berufe in ihrer wirtschaftlichen Produktivität und mit ihrem Beitrag für Demokratie und die Ermöglichung der sozialen Teilhabe oft marginalisiert; bis hin dass soziale Berufe als „Frauenberufe“ tituliert werden. Dem möchten wir die Bedeutung und die Gewichtigkeit der sozialen Berufe für das gesellschaftliche Miteinander entgegensetzen. Das ausführliche Konzept zur Aktionswoche finden Sie hier.
Wie Sie bei der Aktionswoche mitmachen können, und welche Veranstaltungen und Aktionen laufen, welche Positionen vertreten werden und Lesenswertes zum Thema finden Sie auf dieser Homepage https://takecare-aktion.de/.

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Positionspapier der Bundesarbeitsgemeinschaft Fort- und Weiterbildung in der Diakonie zur Situation der Fort- und Weiterbildungsanbieter in Zeiten der COVID-19-Pandemie